BFSG 2025: Der umfassende Praxisleitfaden für Unternehmen & Online-Shops
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für gewerbliche Websites, E-Commerce und SaaS bedeutet und wie Sie fundiert nach EN 301 549 handeln.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Erstmals sind nicht mehr nur Behörden und öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet, sondern auch private Wirtschaftsakteure, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
In diesem Leitfaden fassen wir die zentralen Pflichten, Ausnahmen und konkreten Umsetzungsschritte für Online-Shops, SaaS-Plattformen und Webagenturen zusammen.
1. Wen betrifft das BFSG 2025?
Das Gesetz richtet sich an alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Dienstleistungserbringer), die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (B2C) bereitstellen. Dazu gehören:
- E-Commerce & Online-Shops: Jeder Webshop mit Warenkörben, Checkouts und Bezahlvorgängen.
- Bank- und Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsabwicklung und Kreditanträge.
- Personenbeförderung: Buchungsportale für Bahn, Flug und Nahverkehr.
- Digitale Medien & E-Books: Reader, Mediatheken und digitale Streaming-Dienste.
- Telekommunikationsdienste: Messengerdienste und Kundenportale.
[!NOTE] Kleinstunternehmer-Regelung: Dienstleister mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind von einigen Dienstleistungsanforderungen ausgenommen. Reine Informationswebsites ohne E-Commerce fallen unter gesonderte Kriterien.
2. Welche technischen Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist auf den harmonisierten europäischen Standard EN 301 549 (V3.2.1). Dieser übernimmt weitgehend die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 / 2.2 auf Stufe AA.
Wichtige Kernanforderungen umfassen:
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente (Warenkorb, Dropdowns, Modals) müssen ohne Maus fehlerfrei navigierbar sein.
- Ausreichende Kontraste: Mindestens 4.5:1 für normalen Text und 3:1 für UI-Komponenten.
- Screenreader-Kompatibilität: Korrekte semantische HTML-Tags (
<button>,<main>,<nav>) sowie zielgerichtete ARIA-Attribute. - Keine Tastaturfallen: Der Fokus darf in Formularen oder Cookie-Bannern nicht gefangen werden.
- Barrierefreie Formulare: Eindeutige Fehlerbeschreibungen und verknüpfte
<label>-Elemente.
3. Der strukturierte Feedback-Mechanismus
Ein häufig übersehener Bestandteil des Gesetzes ist die Pflicht zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung sowie eines leicht auffindbaren Feedback-Mechanismus.
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren direkt an den Betreiber zu melden. Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Wochen), können Nutzer die zuständige Schlichtungsstelle einschalten.
4. Warum Overlay-Widgets nicht genügen
Viele Shopbetreiber greifen kurzfristig zu JavaScript-Overlay-Plugins. Führende Barrierefreiheits- und Rechtsgutachten betonen jedoch:
- Overlays beheben keine strukturellen Mängel im DOM.
- Screenreader werden oft durch fehlerhafte Overlay-Skripte blockiert.
- Eine fundierte Umsetzung nach EN 301 549 erfordert sauberen HTML-, CSS- und ARIA-Code.
Fazit & Nächste Schritte
Beginnen Sie frühzeitig mit einer systematischen Analyse Ihrer Kernprozesse (Navigation, Produktsuche, Checkout).
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